
Abmahnung der Kanzlei IPPC LAW für die B1 Recordings GmbH wegen unerlaubter Musiknutzung auf Instagram
Aktuell liegt unserer Kanzlei eine Abmahnung der Kanzlei „IPPC LAW“ aus Berlin vor. Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Musik ohne Lizenz auf der Social-Media-Plattform Instagram genutzt zu haben. Hierfür macht IPPC LAW diverse Ansprüche, unter anderem auf Schadensersatz, geltend.
Haben Sie auch eine Abmahnung wegen vermeintlich unerlaubter Musiknutzung erhalten, vielleicht sogar von der Kanzlei „IPPC LAW“? Dann wenden Sie sich gerne an uns. Wir beraten Sie dank unserer langjährigen Expertise in diesem Bereich über die sinnvollen nächsten Schritte.
Gegenstand der Abmahnung
In der vorliegenden Abmahnung der Kanzlei IPPC LAW wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, einen Song auf Instagram unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht zu haben. IPPC LAW vertritt die B1 Recordings GmbH, welche die exklusiven Rechte an dem Song „Jaxomy x Agatino Romero x Raffaella Carrà – Pedro“ innehat.
Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen, das Urheberrecht nach § 19a UrhG verletzt zu haben. Die gegnerische Kanzlei behauptet, sie habe eine Reihe von Ansprüchen gegen unsere Mandantschaft.
Welche Ansprüche werden für die B1 Recordings GmbH gefordert?
IPPC LAW fordert für die B1 Recordings GmbH Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Aufwendungsersatz wegen der unerlaubten Nutzung des Songs „Jaxomy x Agatino Romero x Raffaella Carrà – Pedro“. Des Weiteren soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben werden, die die Wiederholungsgefahr beseitigen soll.
Insgesamt bemessen sich die Forderungen von IPPC LAW auf 2.683,74 €. Sie fordert eine fristgemäße Zahlung und das Unterzeichnen der Unterlassungserklärung, um „die Angelegenheit endgültig abzuschließen“.
Des Weiteren berichtet die Kanzlei IPPC, ihre Mandantschaft, also die B1 Recordings GmbH, habe aufgrund massiver Verletzungen der Urheberrechte im Internet ein Unternehmen engagiert, welches sich mit der Ermittlung von Urheberrechtsverletzungen befasst. Unserer Mandantschaft wird ein solches Protokoll über eine vermeintliche Verletzung vorgelegt.
Der Gegenstandswert bemesse sich ferner auf 16.500 €. Allein durch die Erfüllung aller Ansprüche der Gegenseite könne die Angelegenheit außergerichtlich geklärt werden.
Für die Bemessung des zu zahlenden Schadensersatzes zieht IPPC LAW die DMV-Erfahrungsregeln heran. Bei den DMV-Erfahrungsregeln handelt es sich um Erfahrungswerte des Verbandes deutscher Musikverlage e. V. Sie dienen dazu, die üblichen Lizenzgebühren im Verkehr widerzuspiegeln. Hier wird aus den Zeitwerten und der nationalen oder internationalen Verfügbarkeit eine Summe errechnet, die Ihnen als zu zahlender Schadensersatz präsentiert wird.
Musiknutzung bei Instagram, TikTok oder ähnlichen Social-Media-Plattformen: weshalb bekommen Sie deswegen eine Abmahnung?
Social-Media-Plattformen wie Instagram oder TikTok bieten für das Erstellen der Videos eigene Musikbibliotheken, welche eine Vielzahl an Songs enthalten, die Sie für Ihre Videos verwenden können. Nutzen Sie diese Social-Media-Plattformen rein privat, also ohne gewerbliche Absichten, können Sie ohne Bedenken vor Urheberrechtsverstößen die Songs für Ihre Beiträge, Stories oder Reels nutzen.
Problematisch wird es, wenn die von Ihnen erstellten Inhalte und Ihr Profil als nicht mehr rein privat eingestuft werden. Dies ist unter anderem der Fall, wenn Sie mit Ihrem Social-Media-Profil nicht allein den Zweck verfolgen, sich mit einem bestimmten Personenkreis zu vernetzen, sondern das Profil absatzfördernd für einen geschäftlichen Zweck nutzen. Im gängigsten Fall ist dies bei Werbung einschlägig.
In den TikTok-Nutzungsbedingungen heißt es:
„Sofern Sie nicht einen Sound aus unserer Liste Kommerzieller Sounds ausgewählt haben, darf die Musik nur für persönliche, nicht kommerzielle Zwecke verwendet werden. Jegliche andere Verwendung von Musik zum Sponsoring, zur Förderung, zum Co-Branding oder zur Werbung oder in einer Weise, die eine Verbindung zwischen der Musik und einer Marke, einem Produkt, einer Ware oder einer Dienstleistung herstellt, ist untersagt, es sei denn, Sie haben separate Genehmigungen und alle erforderlichen Rechte eingeholt.“
(https://www.tiktok.com/legal/page/global/music-terms-eea/de)
Nutzen Sie also die Musikbibliothek von Instagram oder TikTok in einem geschäftlichen Kontext, verstoßen Sie unter Umständen gegen Urheberrechte, wenn Sie keine Lizenz für die Nutzung der Songs besitzen.
Wie reagieren Sie passend auf eine Berechtigungsanfrage?
Sie haben eine solche Berechtigungsanfrage erhalten und wissen nicht, was jetzt der beste Schritt ist? Zunächst ist wichtig, Ruhe zu bewahren. Kontaktieren Sie nicht den Anwalt, von dem Sie das Schreiben erhalten haben, oder gar die Gegenseite selbst und geben Sie keine Informationen über die Sache preis.
Wichtig ist, die gesetzte Frist im Auge zu behalten. Beziehen Sie nicht innerhalb der vom Schreiben festgelegten Frist Stellung, so wird Ihnen mit Sicherheit eine Abmahnung drohen. Beziehen Sie allerdings innerhalb der Frist Stellung und erläutern, dass Sie sich in keiner Hinsicht einer Verletzung der Rechte des Urhebers bewusst sind, kann eine Abmahnung noch abgewendet werden.
Auch bei einer bereits eingegangenen Abmahnung gilt es, Ruhe zu bewahren. Wichtig ist es, sich in beiden Fällen eine spezialisierte Rechtsberatung einzuholen, die mit Ihnen die weitere Vorgehensweise erarbeitet.
So kann Geßner Legal Ihnen bei der Abmahnung wegen unerlaubter Musiknutzung helfen:
Wir sind als bundesweit agierende Medienkanzlei auf solche Fälle spezialisiert und blicken auf eine jahrelange Erfahrung zurück.
Wir übernehmen Ihre interessengerechte, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bundesweit und erarbeiten eine individuelle Verteidigungsstrategie für Sie, dies zu einem fairen Pauschalpreis. Ziel unserer Verteidigung ist die Abwehr der Zahlungsforderungen und des Unterlassungsanspruchs, wobei es immer auf die Umstände im Einzelfall ankommt. In einigen Fällen lassen sich die Forderungen vollständig abwehren, in anderen Fällen zumindest reduzieren.
Kontaktieren Sie uns gern telefonisch oder über das Kontaktformular. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung per E-Mail zukommen lassen. Wir vertreten Sie bundesweit.
Kontaktieren Sie uns gern telefonisch oder über das Kontaktformular. Wir vertreten Sie bundesweit.
Ihre Fachanwaltskanzlei für Urheberrecht
Als erfahrener und spezialisierter Fachanwalt für Urheberrecht berate und vertrete ich Sie gemeinsam mit meinem Team bundesweit in allen Fragen des Urheberrechts. Meine Tätigkeit als Fachanwalt für Urheberrecht umfasst die Erstellung und Prüfung von Lizenzverträgen sowie die Durchsetzung urheberrechtlicher Ansprüche im Falle einer Urheberrechtsverletzung durch Dritte. Gleichermaßen übernehmen mein Team und ich gemeinsam die Abwehr urheberrechtlicher Abmahnungen. Vereinbaren Sie gern einen Termin für ein telefonisches oder persönliches Beratungsgespräch. In dringenden Fällen sind wir auch am Wochenende per E-Mail für Sie erreichbar.Titelbild: © Steffen Kögler/ AdobeStock






