Gesundheitsbezogene Werbung: Was erlaubt ist – und wo teure Abmahnungen drohen
Unser neues YouTube-Video ist jetzt online! Darin erklärt Fachanwalt David Geßner, wann gesundheitsbezogene Werbung für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel zulässig ist – und wann Unternehmen Gefahr laufen, eine Abmahnung wegen unzulässiger Health Claims zu erhalten.
Das Thema betrifft Hersteller, Online-Händler und Werbetreibende gleichermaßen. Schon kleine Formulierungen wie „stärkt die Abwehrkräfte“ können rechtlich problematisch sein und hohe Kosten verursachen.
Hintergrund: Warum Health Claims so riskant sind
Gesundheitsbezogene Werbung wirkt besonders stark auf Verbraucher – schließlich möchte jeder etwas für sein Immunsystem tun. Hersteller und Händler nutzen daher häufig Begriffe wie „stärkt das Immunsystem“ oder „schützt vor Erkältungen“.
Doch genau hier lauern rechtliche Risiken. Denn die Health-Claim-Verordnung (HCVO) legt genau fest, welche gesundheitsbezogenen Aussagen zulässig sind. Schon eine ungenaue Formulierung kann ausreichen, um eine Abmahnung von Verbänden wie der Wettbewerbszentrale oder dem Verband Sozialer Wettbewerb auszulösen.
Juristische Einordnung: Die Health-Claim-Verordnung (HCVO)
Seit 2007 gilt die EU-weite Health-Claim-Verordnung, die Verbraucherschutz sicherstellen soll. Das Prinzip ist eindeutig:
Alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten.
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Nur Claims, die von der EFSA geprüft und von der EU-Kommission zugelassen wurden, dürfen verwendet werden.
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Der exakte Wortlaut muss eingehalten werden. Schon kleine Abweichungen machen eine Aussage unzulässig.
Zulässig sind etwa:
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„Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei.“
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„Zink trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei.“
Nicht erlaubt sind hingegen Aussagen wie:
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„Stärkt die Abwehrkräfte“
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„Hilft gegen Erkältungen“
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„Schützt vor Viren“
Solche Aussagen gelten als unzulässige Health Claims oder sogar als Heilversprechen.
Besonders streng ist Art. 12 HCVO: Unzulässig sind u. a. Aussagen, die Angst erzeugen („Ohne dieses Produkt drohen Krankheiten“) oder Empfehlungen einzelner Ärzte enthalten.
Typische Fehler & Risiken für Unternehmen
Viele Abmahnungen im Bereich Nahrungsergänzungsmittel und Lebensmittelwerbung beruhen auf wiederkehrenden Fehlern:
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Unzulässige Heilversprechen (z. B. „schützt vor Erkältungen“).
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Fehlende Pflichtangaben nach Art. 10 Abs. 2 HCVO (z. B. Hinweis auf eine abwechslungsreiche Ernährung).
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Überzogene Formulierungen in Online-Shops, Social Media oder Verpackungsdesigns.
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Abgabe voreiliger Unterlassungserklärungen, die zu hohen Vertragsstrafen führen können.
Die Folgen: Abmahnungen, hohe Kosten, Produktrückrufe und Imageschäden.
Handlungsempfehlungen: So schützen Sie Ihr Unternehmen
Damit Ihre Werbung rechtssicher bleibt, empfehlen wir folgende Schritte:
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Vorab-Prüfung aller Claims: Nutzen Sie nur EU-zugelassene Formulierungen.
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Korrekte Pflichtangaben: Ergänzen Sie Hinweise zur Ernährung, Warnhinweise und Dosierungsangaben.
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Keine Heilversprechen: Vermeiden Sie Aussagen, die auf Krankheitsprävention oder -behandlung abzielen.
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Abmahnungen niemals ungeprüft unterschreiben: Lassen Sie jede Unterlassungserklärung anwaltlich prüfen.
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Rechtliche Beratung einholen: Gerade bei neuen Produkten oder Marketing-Kampagnen ist eine frühzeitige Prüfung sinnvoll.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie sowohl vorbeugend bei der Werbung als auch reaktiv im Abmahnfall.
YouTube-Video: Health Claims im Überblick
Im Video erklärt Fachanwalt David Geßner anschaulich, was bei gesundheitsbezogener Werbung erlaubt ist und welche Fehler besonders teuer werden können:
FAQ zu Health Claims
1. Darf ich mit „stärkt das Immunsystem“ werben?
Nein. Nur die von der EU zugelassenen Formulierungen dürfen genutzt werden – etwa „trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“.
2. Gelten die Regeln auch für Social Media?
Ja. Die HCVO erfasst alle Werbeformen – von der Verpackung über Online-Shops bis hin zu Instagram-Posts.
3. Was passiert bei Verstößen gegen die Health-Claim-Verordnung?
Es drohen Abmahnungen, Vertragsstrafen, Produktrückrufe und erhebliche Kosten.
4. Wie gehe ich mit einer Abmahnung um?
Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung ungeprüft. Lassen Sie die Abmahnung anwaltlich prüfen.
5. Wo finde ich die zugelassenen Claims?
Die EU veröffentlicht eine Liste zugelassener Health Claims – oder Sie lassen Ihre Aussagen direkt durch unsere Kanzlei prüfen.
Rechtssicher werben mit Health Claims
Gesundheitsbezogene Werbung ist ein wirkungsvolles Marketinginstrument – aber auch streng reguliert. Schon kleine Fehler können zu Abmahnungen und hohen Kosten führen.
Unser Rat: Lassen Sie Ihre Werbung rechtzeitig prüfen. So vermeiden Sie teure Rechtsstreitigkeiten und sichern Ihre Kampagnen ab.