Anwaltliche Hilfe in der Corona-Krise

Die Corona-Krise bringt aktuell zahlreiche kleinere und mittelständische Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage. Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten betroffene Unternehmen bundesweit im Arbeitsrecht, Vertragsrecht und Eventrecht. 

Zahlreiche Unternehmen befinden sich aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der rasanten Ausbreitung des Corona-Virus in einer Art Schockstarre. Die gesamte Wirtschaft leidet unter den erforderlich gewordenen Maßnahmen von Bund und Ländern, welche die Ausbreitung des Virus verlangsamen sollen.

Besonders stark von der Krise betroffen sind Unternehmen aus den Bereichen Gastronomie, Tourismus, Events und Sport. Durch das zwangsweise Schließen von Geschäften und Institutionen sowie die Absage von Veranstaltungen stehen zahlreiche vertraglich beteiligte Unternehmen vor rechtlichen Fragen, für deren Beantwortung unsere Rechtsanwälte bundesweit zur Verfügung stehen.

Arbeitsrechtliche Fragen zur Corona-Krise

Für Arbeitgeber, Selbständige, Freelancer und Arbeitnehmer stellen sich nun unter anderem folgende Fragen rund um das Thema Arbeitsrecht:

  • Was passiert bei Krankheit der Mitarbeiter?
  • Welche Pflichten haben Arbeitgeber gegenüber Arbeitnehmern?
  • Wer übernimmt den Verdienstausfall bei Krankheit.
  • Was passiert im Fall der Quarantäne?
  • Haben Arbeitnehmer Anspruch auf Home Office?
  • Wie funktioniert Kurzarbeit?

Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer umfassend zu allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise.

Vertragsrechtliche Fragen zur Corona-Krise

Durch die massenhafte Absage und den Ausfall von Veranstaltungen wie Sport- und Musikveranstaltungen, Messen oder sonstigen kulturellen Veranstaltungen stellen sich für alle beteiligten Unternehmen diverse Fragen zu bestehenden Verträgen mit Vertragspartnern. Dazu gehören unter anderem die folgenden:

  • Liegt im Falle des Corona-Virus höhere Gewalt vor?
  • Haften Unternehmen bei Ausfall von Veranstaltungen?
  • Wann bestehen Schadensersatzansprüche gegenüber Vertragspartnern?
  • Haben Hoteliers und Reiseveranstalter vertragliche Zahlungsansprüche?
  • Wann liegt Unmöglichkeit der vertraglichen Leistung vor und welche Folgen hat diese?
  • Wann besteht ein Recht auf Rücktritt oder Kündigung des Vertrages?

Beiträge zum Thema Corona und Recht

Vertragsrechtliche Fragen in der Corona-Krise

Haftung für Absagen von Veranstaltungen in der Corona-Krise

Arbeitsrechtliche Fragen in der Corona-Krise

Anspruch auf Kurzarbeit in der Corona-Krise

Unsere Anwälte beraten Sie bundesweit

Sind Sie Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Freelancer oder Unternehmer und haben rechtliche Fragen zum Thema Arbeitsrecht, Vertragsrecht oder Eventrecht? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf. Wir bieten von der Corona-Krise Betroffenen bundesweite Soforthilfe. Wir prüfen Verträge und hieraus resultierende Pflichten und Ansprüche. Anschließend erarbeiten wir mit Ihnen eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung für Ihr Problem.

Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Beratungstermin!



Titelbild: © 1STunningART / Adobe Stock

Aktuelle Beiträge zur Corona-Krise

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt David Geßner

News

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Onlineshops

Es ist evident, auch das Wareneinkaufen digitalisiert sich stetig in Form von Onlineshops. Grund dafür ist unter anderem die Pandemie in den letzten Jahren, durch die viele Menschen heutzutage nur noch zum Smartphone greifen und mit ein paar Klicken über entsprechende Apps der Unternehmen die digital angebotene und präsentierte Ware kaufen.

Erfolg vor dem Landgericht Hamburg

Geßner Legal konnte einen weiteren medienrechtlichen Erfolg erzielen: Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 30.09.2025 (Az. 324 O 516/23) unserem Unterlassungsantrag in weiten Teilen stattgegeben und insgesamt 29 Äußerungen aus einer Berichterstattung der taz untersagt.

Erfolgreiche Einstweilige Verfügung vor dem LG Heilbronn

Unser Team von Geßner Legal konnte in einem aktuellen Verfahren erfolgreich für einen Anwaltskollegen aus einem anderen Fachbereich gegen eine massiv rufschädigende und ehrabträgliche Google-Bewertung vorgehen. Der bewertende (ehemalige) Mandant hatte in unzulässiger Weise Behauptungen über unseren Mandanten aufgestellt, die dessen berufliche Integrität erheblich in Frage stellten.
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