
Abmahnung der Kanzlei Bird & Bird für Monster Energy
Sie haben eine Abmahnung von der Kanzlei Bird & Bird (München) im Auftrag der Monster Energy Company (USA) erhalten? In dieser Abmahnung wird Ihnen vorgeworfen, die weltweit bekannte Marke „Monster Energy“ im geschäftlichen Verkehr benutzt zu haben – zum Beispiel über eBay-Angebote – ohne entsprechende Lizenz oder Genehmigung. Ihnen wird unter anderem vorgeworfen, durch die Nutzung der Marke der Gegenseite den Eindruck erweckt zu haben, Ihre Produkte stammten aus dem Hause Monster Energy oder stünden zumindest in Lizenz zur Marke.
Auf Basis dieser Verwechslungsgefahr fordert die Markeninhaberin Unterlassung, Auskunft sowie Schadensersatz. Der Gegenstandswert wird mit 250.000 Euro angesetzt, daraus ergeben sich sehr hohe Rechtsanwaltskosten (in der Ihnen vorliegenden Abmahnung: 3.441,60 Euro).
Warum ist der Streitwert so hoch?
Die Marke Monster Energy ist eine Unionsmarke bzw. global bekannte Marke mit entsprechend hoher Marktstellung. Bei Marken, die international verbreitet sind und stark genutzt werden, setzen Inhaber bzw. deren Anwälte sehr hohe Streitwerte an — gerade bei Unterlassungsforderungen.
Je höher der Streitwert, desto höher die Rechtsanwaltskosten- und Gerichtsgebühren, und desto größer wird Ihr Kostenrisiko, wenn Sie nicht sofort und richtig reagieren.
Welche Ansprüche werden geltend gemacht?
- Unterlassungsanspruch: Sie sollen es in Zukunft unterlassen, die Marke Monster Energy oder eine ähnliche Marke im geschäftlichen Verkehr zu verwenden, soweit eine Verwechslungsgefahr besteht.
- Auskunftsanspruch: Sie müssen Auskunft erteilen über den Umfang Ihrer Verletzungshandlungen — z. B. wie viele Produkte Sie mit der Marke gekauft, ge- oder verkauft haben, wer Ihre Lieferanten waren, woher Sie die Produkte bezogen haben, etc.
- Schadensersatzanspruch: Der Anspruch wird häufig nach der sogenannten Lizenzanalogie berechnet. Das heißt: Es wird so getan, als hätte der Markeninhaber Ihnen eine Lizenz erteilen müssen – und Sie müssten die Lizenzgebühr zahlen, die in einem freien Lizenzvertrag vereinbart worden wäre.
Zusätzlich kommen noch die geforderten Rechtsanwaltskosten auf Sie zu.
Warum dürfen Sie nicht einfach ungeprüft die Unterlassungserklärung unterzeichnen?
Es ist fatal, die Unterlassungserklärung einfach zu unterzeichnen und „schnell“ zu zahlen – ohne vorher eine spezialisierte Kanzlei für Markenrecht hinzuziehen. Warum?
- In vielen Unterlassungserklärungen sind starre Vertragsstrafen geregelt: Für jeden zukünftigen Verstoß zahlen Sie hohe Summen.
- Sie unterschreiben damit ein schuldanerkennendes Verhalten, das Ihre Risiken bei späteren Streitigkeiten massiv erhöht.
- Vielleicht lässt sich der Anspruch – z. B. wegen fehlender Verwechslungsgefahr oder Lizenzvereinbarung – ganz oder teilweise abwehren. Ohne Prüfung verlieren Sie diese Chance.
- Ignorieren Sie die Frist, drohen schnelle gerichtliche Verfahren mit noch höheren Kosten.
So gehen wir als Fachanwaltskanzlei für Sie vor
- Sofortkontakt: Melden Sie sich bei uns, sobald Sie die Abmahnung erhalten haben – Fristen laufen!
- Analyse: Wir prüfen die Abmahnung detailliert – Gegenstandswert, Anspruchsgrundlage, Auskunfts- und Schadensersatzforderungen.
- Strategie: Wir beraten Sie, ob eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll ist oder die Ansprüche ganz oder teilweise abgewehrt werden können.
- Verhandlung / Korrespondenz: Wir übernehmen die Kommunikation mit der Gegenseite oder deren Vertretung (z. B. Bird & Bird) und verhandeln Ihre Interessen – möglichst kostengünstig.
- Verteidigung: Wenn nötig, vertreten wir Sie gerichtlich – insbesondere wenn die Rechte verletzlich sind oder Ansprüche zu hoch angesetzt sind.
Wie wir Ihnen bundesweit helfen
Als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz verfügen wir über langjährige Erfahrung im Markenrecht. Unser Ziel: Sie kompetent, effizient und wirtschaftlich vertreten — von der Abwehr über Verhandlung bis zum Prozess, wenn nötig.
Ihre nächsten Schritte – handeln Sie jetzt!
- Legen Sie die Abmahnung nicht beiseite.
- Geben Sie nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung ab.
- Ignorieren Sie nicht die gesetzte Frist.
- Kontaktieren Sie uns sofort für eine erste Einschätzung Ihres Falls.
Eine markenrechtliche Abmahnung steht im Raum –
handeln Sie besser heute als morgen.
Wir helfen Ihnen, die Ansprüche gegen Sie zu prüfen, Ihre Risiken zu minimieren und eine effektive Verteidigungsstrategie aufzubauen. Kontaktieren Sie uns gern telefonisch oder über das Kontaktformular. Wir vertreten Sie bundesweit.






