Abmahnung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V. (Wettbewerbszentrale) – auch ausländische Onlinehändler betroffen
LG Düsseldorf: Werbeaussage auf Kondompackung „1 Packung à 7 Kondome entspricht bis zu 21 Orgasmen“ ist wettbewerbswidrig