Diffamierung, Falschberichterstattung und gerichtliche Rügen
Pressemitteilung zu Welt-Beitrag des Journalisten Alan Posener vom 15. September 2023
Wie bereits öffentlich bekannt, vertreten wir Rabbiner Prof. Dr. Dr. Homolka in presse- und äußerungsrechtlichen Angelegenheiten.
Die vom Zentralrat der Juden in Deutschland sowie einigen Medien geführte Kampagne gegen unseren Mandanten läuft nun bereits weit mehr als ein Jahr.
Angestoßen von einem Artikel der Axel Springer SE (WELT) vom 06.05.2022 mit dem Titel „Die Methode Homolka“ wurden diverse schwerwiegende Vorwürfe zulasten unseres Mandanten erhoben. Autor dieses Artikels ist der Axel Springer-Journalist Alan Posener.
Der Axel Springer-Verlag und dessen Journalist Alan Posener behaupteten in diesem Artikel u.a.:
- Dass eine Anwaltskanzlei leugnet, was xx (der Lebenspartner unseres Mandanten) und Homolka WELT gegenüber zugegeben und die Kanzlerin des Abraham Geiger Kollegs eine Woche zuvor allen Lehrkräften und Studierenden gegenüber „identifizierend“ mitgeteilt hat, ist schon bizarr.
- Ein Rabbi, der am AGK studiert hat, gab gegenüber WELT an, mindestens zwei Studenten zu kennen, die mit xx (der Lebenspartner unseres Mandanten) und Homolka Sex hatten, zwei, die sexuell belästigt und mindestens sechs weitere, denen sexuelle Anträge gemacht wurden.
- Einer der Studenten habe ihm erzählt, dass xx (der Lebenspartner unseres Mandanten) Studenten ausfindig machen sollte, mit denen er und Homolka Sex haben könnten.
- Ein Fall „sexualisierter Belästigung“ durch eine Lehrkraft – xx (der Lebenspartner unseres Mandanten) hatte ein Video, das WELT vorliegt, an den Studenten geschickt, in dem zu sehen ist, wie er seinen erigierten Penis manipuliert – wäre in jeder Institution ein Skandal.
Mit Beschlüssen vom 09.06.2022 (Az. 27 O 200/22) und vom 28.06.2022 (Az. 27 O 194/22) untersagte das Landgericht Berlin der Springer-Presse diese Behauptungen, weil es sich um unwahre Tatsachenbehauptungen handelte.
Überblick unwahrer Tatsachenbehauptungen des Journalisten
06.05.2022
Zudem zeichnet der Axel Springer-Journalist Posener in seinem Artikel vom 06.05.2022 das Bild eines Mannes – unseren Mandanten -, der seine Position in zahlreich angehäuften Ämtern und Funktionen genutzt haben soll, um Vorwürfe zulasten seines Lebenspartners zu vertuschen. Mit Urteil vom 23.02.2023 (Az.: 2-03 86/23) qualifizierte das Landgericht Frankfurt am Main auf unseren Antrag hin diese Darstellung als unzulässige Verdachtsberichterstattung. Insbesondere fehle es an einem Mindestbestand an Beweistatsachen, der für die Wahrheit dieses Verdachts sprechen könnte, unser Mandant habe etwas vertuschen wollen.
16.05.2022
Am 16.05.2022 veröffentlichte Posener/WELT einen weiteren Artikel über unseren Mandanten. Posener erlaubt sich ein Selbstlob und behauptet mit seinem Artikel vom 06.05.2022, etwas Gutes bewirkt zu haben. Dies erscheint aufgrund der Vielzahl an Unwahrheiten, die er über unseren Mandanten in Umlauf brachte, doch mehr als makaber.
Doch damit nicht genug. Es folgten weitere rechtswidrige Berichte.
30.05.2022
Am 30.05.2022 veröffentlichte Posener einen weiteren Artikel mit dem Titel „Die brisanten Hintergründe des Systems Homolka.“ Mit Beschluss vom 10.08.2022 (Az. 27 O 240/22) musste das Landgericht Berlin Posener auf unseren Antrag hin weitere klar rechtswidrige Äußerungen verbieten. Posener hatte wahrheitswidrig behauptet:
- Einladungen ins Hotel, Sauna-Abende: Nach WELT-Recherchen über sexuelle Belästigung an der Potsdamer Rabbinerschule melden sich immer mehr Betroffene.
- Es sei, so ein weiterer Student, am AKG „allgemein bekannt“ gewesen, dass Homolkas Mann auch zu gemeinsamen Sauna-Abenden mit Homolka und anderen in ein Berliner Hotel einlade.
Diese Darstellung war schlicht falsch.
Weiter kritisiert Posener in diesem Artikel die „Arisierung“ und „Wiederaufforstung“ des deutschen Judentums. Posener behauptet weiter, „das Projekt“ unseres Mandanten als „Potem´kinsches Dorf enttarnt“ (gemeint ist hiermit etwas Vorgetäuschtes bzw. die Vorspiegelung falscher Tatsachen) zu haben.
Klare Abgrenzungen zum veröffentlichten Beitrag
Union progressiver Juden
Die Union progressiver Juden in Deutschland äußerte sich zu dem Artikel wie folgt:
„Die Union progressiver Juden in Deutschland K.d.ö.R. verurteilt die diffamierende Darstellung des liberalen Judentums als „Potemkinsches Dorf“ aufs Schärfste. (…) Uns bestürzt, dass Alan Posener in seinem Beitrag antisemitische Klischees benutzt und bedient, und wir fragen uns, wie die Redaktion der WELT eine derartige Berichterstattung billigen kann.“ (…)
Stiftung Liberales Judentum Hannover
Die Stiftung Liberales Judentum Hannover äußerte sich zu dem Artikel wie folgt:
„Die Stiftung Liberales Judentum Hannover und die von ihr geförderte Liberale Jüdische Gemeinde Hannover K.d.ö.R. sind weder „potemkinsche Dörfer“ noch ein „arisiertes Judentum“ deutscher Konvertiten. Die Stiftung Liberales Judentum Hannover ist empört über die das Liberale Judentum insgesamt diffamierenden Artikel in der Zeitung „Die Welt.“ (…)
Unwahre Tatsachenbehauptung durch Axel Springer
Die Axel Springer-Presse behauptete in der Folge sogar wahrheitswidrig, es gäbe zwei Fälle von sexuellem Missbrauch durch unseren Mandanten. Auch diese Behauptung wurde Axel Springer gerichtlich untersagt. (27 O 240/22)
25.07.2022
Am 25.07.2022 teilte Posener über seinen Facebook-Kanal mit, dass der „Beweis des Gegenteils“ erfolgen wird. Weiter heißt es in dem Beitrag: „Wer HaMoloch die Stange hält (pun intended) wird sich nicht lange daran erfreuen.“ Diese Äußerung kann man getrost als homophob bezeichnen.
Kurze Zeit später gab Posener eine Abschlusserklärung ab und räumte somit ein, dass es sich bei den o.g. Behauptungen um Unwahrheiten handelte.
25.11.2022
Am 25.11.2022 behauptet der Springer-Journalist Alan Posener in einem Artikel mit der Überschrift „Jetzt will Walter Homolka dem Zentralrat der Juden Konkurrenz machen“ dann Folgendes:
„Nun hatte – bisher – niemand Homolka persönlich „sexualisierte Belästigung“ vorgeworfen.“
Auch hierbei handelte es sich – ganz offensichtlich – um eine glatte Lüge. Nach erfolgloser außergerichtlicher Abmahnung mussten wir für unseren Mandanten ein einstweiliges Verfügungsverfahren anstrengen. Mit Beschluss vom 30.01.2023 (Az.: 27 O 533/22) verbot das Landgericht Berlin Posener auch diese unwahre Tatsachenbehauptung.
Derzeit ist ein Berufungsverfahren beim Kammgericht anhängig. (Az.: 10 U 89/23) Streitgegenständlich sind dort zahlreiche Äußerungen Poseners. Zudem wird das Kammergericht darüber entscheiden, ob die Axel Springer SE und der Journalist Posener unserem Mandanten eine Geldentschädigung in Höhe von 50.000€ wegen schwerwiegender Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu zahlen haben.
Unwahre Äußerungen in Social-Media
Auch über seine Social-Media-Kanäle hetzte der Springer-Journalist öffentlich gegen unseren Mandanten. U.a. behauptete er Folgendes:
Auch diese Darstellung ist schlicht falsch. Nachdem wir Posener außergerichtlich zur Unterlassung dieser Persönlichkeitsrechtsverletzungen aufforderten, äußerte sich der Journalist wie folgt:
„Vielen Dank für die Übersendung Ihrer Abmahnung. Ich habe nie öffentlich behauptet, (…) dass Walter Homolka (2) Saunapartys gefeiert und (3) seine Ordination mit Lustknaben feierte. (…)
Auch diese Darstellung ist offensichtlich falsch.
Verleumdung und offene Vorurteile
Neben der Tatsache, dass Posener wahrheitswidrig behauptet, unser Mandant feiere „Sauna-Partys“ und bediene sich sog. „Lustknaben“, macht sich der Axel Springer-Journalist auch über die Homosexualität unseres Mandanten wie folgt öffentlich lustig:
Mit Urteil vom 11.07.2023 verbot das Landgericht Berlin (Az.: 27 O 424/22) dem Axel Springer-Journalisten Posener die drei unwahren Tatsachenbehauptungen, nämlich:
Alan Posener muss 15.000 € Geldentschädigung zahlen
Das Landgericht Berlin qualifizierte die erlittenen Persönlichkeitsrechtsverletzungen unseres Mandanten als derart schwerwiegend, dass sie nur adäquat durch die Zahlung einer Geldentschädigung in Höhe von 15.000€ ausgeglichen werden könne.
Das Landgericht Berlin verurteilte den Journalisten antragsgemäß zur Zahlung einer Geldentschädigung in Höhe von 15.000€.
Gericht sieht starkes Verschulden von Alan Posener
Zum Verschulden seitens Posener heißt es in dem Urteil:
Das Verschulden seitens des Beklagten ist als sehr hoch anzusehen.
Weiter heißt es in dem Urteil:
Die Kammer verkennt nicht, dass eine Geldentschädigung gegenüber anderen presserechtlichen Ansprüchen subsidiär ist. Gleichwohl ist nicht erkennbar, inwiefern der Kläger Gegendarstellungs- oder Richtigstellungsansprüche hinsichtlich der inhaltlich Inhalte der Äußerungen hätte durchsetzen können. Dem Kläger war es nicht zumutbar, die falschen Anschuldigungen zu wiederholen und ihnen eine wahrheitsgemäße Schilderung der – ggf. seine Intimsphäre betreffenden – Ereignisse im Rahmen der Feierlichkeiten entgegenzusetzen. Nach diesen Ausführungen besteht für die Zubilligung einer Geldentschädigung ein unabwendbares Bedürfnis. Die besondere Schwere der Persönlichkeitsrechtsverletzung rechtfertigt die erhebliche Höhe der Geldentschädigung.
Keine Einsicht, Keine Entschuldigung
Eine Entschuldigung kam dem Springer-Journalisten bis zum heutigen Tag nicht über die Lippen. Stattdessen rühmt er sich erneut damit – aktuell mit Meinungsartikel vom 15.09.2023 -, als investigativer Journalist „Missstände“ und „Vorwürfe des Machtmissbrauchs“ aufgedeckt zu haben.
Grund war die Veröffentlichung eines 800 Seiten starkes „Gutachten“ durch den Zentralrat der Juden zu Verdächtigungen vermeintlichen Machtmissbrauchs durch unseren Mandanten. Bei genauer Lektüre dieses Berichts und der Berichterstattung durch die Axel Springer-Presse kann man getrost festhalten, dass bis auf die Verwendung des Worts „Machtmissbrauchs“ so gut wie keine Überschneidungen bestehen.
Die Einordung des Vorgehens des Journalisten Posener als Kampagne ist daher nicht fernliegend. „Die Methode-Posener“ stellte sich im Falle unseres Mandanten wie folgt dar:
Diskussionen über Poseners Verhalten in der Presse
Das Verhalten von Herrn Posener wurde an anderer Stelle bereits diskutiert:
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/facebook-und-twitter-wenn-die-wut-kommt-kolumne-a-1118995.html
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